1. Angebot und Vertragsschluss
Die hiermit festgehaltenen Bedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von ABF nur nach schriftlicher Zustimmung anerkannt. Alle Vereinbarungen der Parteien müssen schriftlich erfolgen.
2. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Wird ABF durch Verletzung von Mitwirkungspflichten in der Erfüllung seiner Leistungspflichten behindert, so ist der Auftraggeber zum Ersatz dadurch bedingter Mehrkosten verpflichtet. Wird die Erfüllung der Leistungspflichten von ABF durch Verletzung von Pflichten des Auftraggebers oder durch sonstige vom Auftraggeber zu vertretenden Behinderungen verzögert, so sind ABF angemessene Fristverlängerungen einzuräumen.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ABF. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ABF von Zugriffen Dritter auf die dem Eigentumsvorbehalt unterliegende Ware, insbesondere von Zwangsvollstreckungen oder Beschlagnahmen, und von allen eventuell eingetretenen Schäden an den Vorbehaltswaren unverzüglich zu unterrichten.
4. Termine
Termine gelten als verbindlich, wenn sie in diesem Angebot als verbindlich angegeben sind. Wird ABF durch Forderung zusätzlicher Leistungen durch den Auftraggeber oder durch höhere Gewalt bzw. unvorhersehbare Hindernisse, welche geeignet sind, die Vertragserfüllung zu erschweren oder zu verzögern, in der Einhaltung der gesetzten Termine behindert und informiert ABF den Auftraggeber innerhalb von 15 Tagen nach Eintritt der Behinderung über daraus resultierende Verzögerungen, so ist eine entsprechend angemessene Verlängerung der Lieferungsfrist einzuräumen. Steht zu erwarten, dass eine Fristverlängerung gemäß dieser Vorschrift länger als zwei Monate sein wird, so können die bis dahin erbrachten Leistungen entgegen eventuell anders vereinbarten Zahlungsterminen sofort abgerechnet werden.
5. Geänderte oder zusätzliche Leistungen
ABF ist nach Prüfung und schriftlicher Zustimmung verpflichtet, vom Auftraggeber gewünschte Leistungen, die über die vertraglichen Festlegungen hinausgehen oder auf Grund nachträglicher Änderungen der Leistungsbeschreibung von ihnen abweichen, auszuführen. ABF wird die daraus resultierenden Mehrkosten und Terminauswirkungen vor der Ausführung spezifizieren und dem Auftraggeber schriftlich mitteilen. ABF wird die Arbeit nicht ausführen, solange keine entsprechende schriftliche Vergütungsvereinbarung getroffen wurde. ABF ist berechtigt, die Ausführung der gewünschten Zusatzleistung zu verweigern, wenn der Auftraggeber die Vergütungsvereinbarung schuldhaft verzögert oder unterlässt.
6. Gewährleistung und Haftung
Die Gewährleistung erstreckt sich auf einwandfreie Funktion der gelieferten Systeme. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürlicher Verschleiß sowie Schäden, die infolge höherer Gewalt, mangelhafter Unterhaltung, unsachgemäßer Behandlung oder Überlastung entstanden sind. Wird fremdes Personal mit der Reparatur oder Modifikation beauftragt, erlischt die Gewährleistung. ABF leistet Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang: Bei grober Fahrlässigkeit in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, der durch die Sorgfaltspflicht verhindert werden sollte; in anderen Fällen nur bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht und bei Verzug auf Ersatz des typischen und vorhersehbaren Schadens, begrenzt auf die der jeweiligen Vertragsposition entsprechende Auftragssumme. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. ABF steht der Einwand des Mitverschuldens offen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung sowohl hinsichtlich der Voraussetzung als auch der Höhe nach auf die Deckung der ABF Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Eine Haftung für die Ausgangsplanung und deren Folgen ist ausgeschlossen. ABF haftet nicht für indirekte Schäden, Folgeschäden und entgangenen Gewinn bzw. Produktionsausfall sowie für sonstige reine Vermögensschäden.
7. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner verpflichten sich, dieses Angebot, den entsprechenden Vertrag, seine Anlagen und alle im Zusammenhang mit der Vertragsentwicklung bzw. Auftragserfüllung stehenden Unterlagen vertraulich zu behandeln und die vertrauliche Behandlung durch ihre Mitarbeiter sicherzustellen. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung des Vertrages für die Dauer von fünf Jahren gültig.
8. Abwerbeklausel
Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer der Zusammenarbeit und für einen Zeitraum von zwei Jahren danach keine Mitarbeiter von ABF abzuwerben oder ohne Zustimmung von ABF anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine Vertragsstrafe in der Höhe von zwei Jahresgehältern des betroffenen Mitarbeiters zu zahlen.
9. Veröffentlichungen
Das Projekt kann jeweils mit Zustimmung des anderen Vertragspartners zum Gegenstand von Veröffentlichungen oder Werbung gemacht werden. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.
10. Allgemeine Bedingungen
Darüber hinaus gelten die aktuellen „Allgemeinen Bedingungen für den Verkauf von Organisations- und Programmierleistungen“, herausgegeben vom Fachver-band Unternehmensberatung und Datenverarbeitung der Bundeswirtschaftskammer, sowie die „Allgemeinen Lieferbedingungen“ der Elektroindustrie Österreichs in der jeweils aktuellsten Ausgabe.
Dieses Angebot ist geistiges Eigentum der ABF GmbH und darf ohne schriftliche Genehmigung seitens ABF weder zur weiteren Projektabwicklung verwendet noch an Dritte weitergeleitet werden. Dies gilt auch für Teile des Angebots. Im Auftragsfall verpflichten sich beide Partner zur gegenseitigen Loyalität entsprechend den o.a. Geschäftsbedingungen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unverändert gültig.
11. Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Art. 6 I lit. a DSGVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DSGVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DSGVO beruhen. Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DSGVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DSGVO).
12. Berechtigte Interessen an der Verarbeitung, die von dem Verantwortlichen oder einem Dritten verfolgt werden
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DSGVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
13. Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
14. Gesetzliche oder vertragliche Vorschriften zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten; Erforderlichkeit für den Vertragsabschluss; Verpflichtung der betroffenen Person, die personenbezogenen Daten bereitzustellen; mögliche Folgen der Nichtbereitstellung
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann. Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte. Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
15. Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
16. Information bezüglich der Verarbeitung Ihrer eventuell personenbezogenen Daten im Rahmen Ihres Auftrags an ABF
Teil der angebotenen Leistung ist es, im Zuge der Inbetriebnahme und während der Gewährleistungsdauer Vorkommnisse im Betrieb der angebotenen Applikation zu analysieren und den funktionalen und zeitlichen Ablauf der Ereignisse festzustellen. Darauf basierend können entsprechende technische Verbesserungen der Applikation oder organisatorische Maßnahmen abgeleitet und vorgeschlagen werden. Dazu werden die von unseren Programmen gesammelten Daten, sowohl vor als auch nach der Inbetriebnahme, eventuell als Testdaten auf einem eigenen Testserver bei uns im Haus verwendet und lokal verarbeitet. Dies gilt auch für die während des Betriebs erstellten Logfiles der Programme. In Bezug auf die Verarbeitung dieser eventuell auch personenbezogenen Daten sehen wir uns gegebenenfalls als Auftragsverarbeiter im Sinne der DSGVO. Diese Verarbeitung der Daten bei uns im Haus ist im Rahmen des Abschlusses der angebotenen Lieferungsvereinbarung Teil der beauftragten Leistung. Als Verantwortliche im Sinne der DSGVO verarbeiten wir zur Erfüllung der angebotenen Leistung darüber hinaus folgende Daten von Ihren Mitarbeitern, die mit der Abwicklung betraut werden: Kontaktdaten, sowie Dokumente und Korrespondenz über die angebotene Leistung. Die verarbeiteten Daten werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht.
17. Datenverarbeitung bei Bewerbungen
Durch das Bereitstellen Ihrer angegebenen Daten an ABF GmbH, Deggendorfstraße 6, 4030 Linz, erklären Sie sich damit einverstanden, dass diese Daten zum Zweck des Personal-Recruitings für die Dauer von maximal 2 Jahren ab dem letzten Kontakt gespeichert, verarbeitet und verwendet werden dürfen und dass wir Sie über die angegeben Kontaktdaten über neue Jobangebote in unserem Unternehmen informieren dürfen. Ihre Daten werden mit größter Sorgfalt behandelt, niemals an Dritte weitergegeben und ausschließlich für den genannten Zweck eingesetzt. Ihr Einverständnis zur Speicherung, Verarbeitung und Verwendung Ihrer Daten können Sie jederzeit widerrufen. Wenden Sie sich dafür an office@abf.at oder +43 732 30 40 30. Weiters haben Sie noch das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragung Ihrer Daten sowie auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde, sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung verstößt.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH generiert.